Hallo Frau Bader, ich habe im August 2000 entbunden, hatte bis zu dem Zeitpunkt ein Beschäftigungsverbot. Habe allerdings versäumt, nach meinem Urlaub zu fragen, der mir für das Jahr 2000 noch hätte zustehen müssen. Jetzt würde ich gern wissen, ob mir der Urlaub noch zusteht oder ob er verjährt ist. Ich hätte auch noch eine Frage: Ich habe gehört, daß einer Mutter im Erziehunhsurlaub Urlaubsgeld zusteht, stimmt das? Wenn ja, kann man es auch noch nachträglich erhalten? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 16.05.2003, 13:43