Urlaubsanspruch und Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch und Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, im Moment bin ich im EU bis 16.06.04, bin erneut Schwanger und mein Mutterschutz fängt am 04.08.04 wieder an! Wieviel Urlaubsanspruch steht mir zu?? Hat man noch Urlaubsanspruch vom letzen EU? Und wie wird das mit dem Mutterschaftsgeld gerechnet, man bekommt doch den Durchschnitt von den letzten 3 Monaten, oder? Ich hätte dann aber nur 6 Wochen gearbeitet! Für die Antworten, bedanke ich mich schon mal im voraus! Lieben Gruss Ana

Mitglied inaktiv - 25.03.2004, 15:10



Antwort auf: Urlaubsanspruch und Mutterschaftsgeld

Hallo, Sie bekommen den Durchschnitt der letzten Verdienste, falls Sie arbeiten. Haben Sie keinen alten Urlaub,, dann müssen Sie gar nicht arbeiten gehen. Urlaubsanspruch haben Sie für jeden vollen Monat EU um 1/12 gekürzt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.03.2004



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