Sehr geehrte Frau Bader, als alg2 Empfänger habe ich 21 Tage Urlaub. Heute wurde mir auf dem Arbeitsamt erklärt, dass alle Tage zählen, wie Samstag, Sonn- und Feiertage. Wenn ich also von Samstag bis Sonntag, bzw. über mehrere Feiertage verreise, muss ich dann beim Arbeitsamt Urlaub beantragen? Das würde ja bedeuten, dass es ein Unding wäre, sich regelmäßig an Wochenenden um hilfebedürftige Verwandte zu kümmern. Mit freundlichen Grüßen Konrad Bader (Erfurt)
Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 17:00