Frage: Urlaubsanspruch und Elternzeit

Guten Tag, zwar ist der Sachverhalt meiner Meinung nach im Gesetz hinreichend geklärt, da mein Chef und ich jedoch zu einer anderen Berechnung kommen, suche ich hier nun nach Klarheit. Mein Kind wurde am 26.3. geboren. Ich hatte vom 26.3.-25.4. Elternzeit, von 26.4.-25.5. Elternzeit in Teilzeit (2 Tage pro Woche gearbeitet) und ab 26.5. wieder voll gearbeitet. Außerdem hatte ich vom 1.-30.9. Elternzeit. Mein Jahresurlaub beträgt 25 Tage. Im BEEG steht, dass der AG pro vollem Kalendermonat in Elternzeit 1/12 des Jahresurlaubs abziehen kann. Dies gilt nicht, wenn in einem Monat Teilzeit gearbeitet wurde. Das wären in meinem Fall dann 2 Urlaubstage für den September. Mein Chef sagt, dass ich nur für die Monate Urlaubsanspruch habe, die ich voll gearbeitet habe. Das heißt, er würde mir für den März, April, Mai und September je 2 Tage abziehen. Wer ist nun im Recht. Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 30.10.2019, 14:30



Antwort auf: Urlaubsanspruch und Elternzeit

Hallo, § 17 BEEG. Der AG hat Unrecht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2019



Antwort auf: Urlaubsanspruch und Elternzeit

Du hast Recht. Urlaub darf nur für volle Kalendermonate gekürzt werden.

von Dojii am 30.10.2019, 16:13



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