Hallo Frau Bader, ich bins nochmal. Wenn ich das richtig verstanden habe ist doch die Umrechnung von Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in einer späteren Teilzeitarbeit nach dem Urteil vom 13.06.13 des EuGH nicht mehr zulässig wg. Diskriminierung?
von Jespermama am 06.03.2014, 10:18