Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsgeber möchte mir 23 Urlaubstage nicht gewähren, da meine 6-monatige Probezeit (bei einem 12-Monate-Vertrag) erst im Februar endet, ich aber ab dem 25. Januar schon in Mutterschutz gehe. Ich würde gerne vorher den Urlaub in Anspruch nehmen. Darf er den Urlaub verwehren? Darf er den Urlaub auch nur ausbezahlen? Gruß! lililevi
Mitglied inaktiv - 28.10.2002, 14:48