Sehr geehrte Frau Bader, ich bin über die Dauer meiner Schwangerschaft krankgeschrieben. 3 Wochen bevor ich krankgeschrieben wurde, habe ich meinen Jahresurlaub beantragt. Es kam kein Widerspruch innerhalb einer Woche, was nach den herrschenden Regeln bei meinem Arbeitgeber(ist auch schriftlich festgelegt) Genehmigung bedeutet. Diesen Monat hatte ich schon zwei Wochen Urlaub, was auch ohne Widerstand durchgelaufen ist. Im Juli habe ich 4 Wochen Rsturlaub bis zur Schutzfrist (auch beantragt und nicht widersprochen) Jetzt habe ich irgendwo gehört, daß ich eine Woche arbeiten müsse, um Anspruch auf den Urlaub zu haben, sonst könne mir der Arbeitgeber den Urlaub streichen. Ist das richtig? Vielen Dank Ina Quante
Mitglied inaktiv - 27.05.2001, 13:50