Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Fr. Bader verfällt mein Urlaubsanspruch durch mein Beschäftigungsverbot? Ich bin zur Zeit im Mutterschutz. Entbindungstermin voraussichtlich im Juni .Habe 8 Tage Resturlaub von 2013 und laut Arbeitgeber 27 Tage von 2014. Dies wären dann 35 tage Urlaub die ich haette nehmen koennen. Ich hatte die 35 tage direkt vor meinem Mutterschutz beantragt. Konnte diesen aber nicht nehmen weil ich vorher ein Berufsverbot vom Frauenart erhalten habe. Kann mein Arbeitgeber diesen Urlaub verfallen lassen? oder nicht gewähren? Ich möchte bei meinem Arbeitgeber in den nächsten Tagen einen Termin vereinbaren um ihm mitzuteilen das ich Elternzeit für 2Jahre nehmen möchte. Kann ich den Urlaub auch nach den 2 Jahren noch nehmen?

von nagü am 28.04.2014, 10:58



Antwort auf: Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot

Hallo, da der Urlaub schon genehmigt war, ist er verfallen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2014



Antwort auf: Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot

Hallo, wenn der Urlaub schon genehmigt war, dann gilt er im BV als genommen. Wenn er noch nicht genehmigt war, bleibt Dir der Anspruch bis nach der Elternzeit erhalten. Spätestens im Folgejahr musst Du ihn nehmen. Luvi

von luvi am 28.04.2014, 11:17



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