Urlaubsanspruch sowie Bereitstellung Arbeitsplatz nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch sowie Bereitstellung Arbeitsplatz nach Elternzeit

Guten Morgen Frau Bader, mein Chef ist der Meinung, dass er mir meinen Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung stellen muss, wenn ich aus der Elternzeit komme. Er meint das wäre nur im öffentlichen Dienst so. Er kann mich 4 Monate nach Entbindung kündigen? Ich war der Meinung in der Elternzeit darf er auch nicht kündigen. Höchstens nach der Elternzeit mit einer Frist von 3 Monaten. Weiterhin fragt mich gerade unsere Buchhaltung ob wir dem Gewerbeaufsichtsamt die Schwangerschaft melden müssen. Gilt das für jeden Betrieb? Egal ob nur Büroarbeit oder körperliche Arbeit? Nur noch eine Frage: Mein Chef ist ebenfalls der Meinung, dass ich Urlaubsanspruch nur bis zu dem Tag hab an dem ich in Mutterschutz geh. Also bis Mitte September (= ca. 21 Tage von 30). Aus den Gesetzestexten bin ich nicht ganz schlau geworden. Ich dachte, ich hab den Urlaubsanspruch bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Er kann mir aber wohl für jedes Jahr das ich weg bleibe meinen Urlaub um ein zwölftel kürzen? Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 09:24



Antwort auf: Urlaubsanspruch sowie Bereitstellung Arbeitsplatz nach Elternzeit

Hallo, in der EZ sind Sie nicht kündbar, dem Gewerbeaufsichtsamt muss Info gemacht werden u Sie haben Anspruch auf den alten Arbeitsplatz.BEEG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2009



Antwort auf: Urlaubsanspruch sowie Bereitstellung Arbeitsplatz nach Elternzeit

richtig, Urlaubsanspruch hast du bis Ende des Mutterschutzes, er kann aber um um ein Zwölftel gekürzt werden !

Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 11:55



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