Hallo Frau Bader, ich hab ein Frage zu meinem Urlaubsanspruch, und zwar bin ich 2011 im Beschäftigungsverbot gewesen, da ich Schwanger mit meiner großen war Geb.-Datum 16.12.11 dannach Mutterschutz und Elternzeit bis 1.2.13. Dannach war ich mit meinen mittleren Schwanger und direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen Geb.-Datum 28.8.13 und hab Elternzeit für 2 Jahre. Nun bin ich wieder Schwanger mit meinen letzten Kind ET 25.7.15, meine Elternzeit will ich diese Woche noch auflösen um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Meine Frage steht mir der Urlaub von 2011 bis 2015 zu, welches während Beschäftigungsverbote und Mutterschutz angefallen ist oder wird das irgendwie gekürzt oder verfällt mit einer weiteren Schwangerschaft?? Mfg Anke
von Anke1628 am 01.06.2015, 14:40