Frage: Urlaubsanspruch nach Kündigung

Hallo. Ich befinde mich momentan in Elternzeit. Diese endet am 01.07.2019. Ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch und bin mir in einem Punkt nicht ganz sicher. Bei meinem momentanen AG habe ich noch 14 Urlaubstage aus dem Jahr 2018. In diesem Jahr würden mir ja nur 15 Tage zustehen (ich habe insgesamt 30 Tage). Nun meine Frage, angenommen ich würde jetzt zum 30.06.2019 kündigen. Könnte ich dann meinem eventuellen neuen AG ab 02.07.2019 zur Verfügung stehen oder erst ab dem 09.09.2019, da ich die 29 Urlaubstage (14 Rest und 15 neu) noch habe. Oder muss mir mein ehemaliger AG die Urlaubstage ausbezahlen? Vielen Dank für die Antwort.

von FranziR am 05.03.2019, 14:11



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Kündigung

Hallo, der Urlaub aus dem letzten Jahr kann entweder ausgezahlt oder genommen werden. Da der Wechsel ja dann im zweiten Halbjahr stattfindet, greift § 6 BUrlG. Der genommene Urlaub wird beim neuen Arbeitgeber berücksichtigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2019



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Kündigung

Während der Elternzeit erwirbt man normalerweise keinen Urlaubsanspruch. Sofern Du in 2019 nicht gearbeitet hast, hast Du 0 Tage Urlaub aus 2019.

von KKM am 06.03.2019, 06:05



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