Urlaubsanspruch nach Erziehungszeit und Freistellung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch nach Erziehungszeit und Freistellung

Hallo Frau Bader, ich habe noch Urlaubsansprüche aus der Zeit vor dem Mutterschutz, die ich krankheitsbedingt nicht nehmen konnte und entstandenen Ansprüche während der Mutterschutzzeit. Ich habe nach dem Mutterschutz 3 Jahre Elternzeit genommen und mich dann noch 7,5 Monate freistellen lassen, da ich keinen Kita-Platz bekommen habe. Mein AG meint nun, die alten Urlaubsansprüche seien verfallen, begründet dies allerdings nicht; stimmt das? Ist es richtig, dass bei Mutterschutzende in der Monatsmitte der volle Monat zur Urlaubsberechnung zählt (hab ich gehört)? Vielen Dank für Ihren stets kompetenten und freundlichen Rat

von Mamalove am 10.10.2014, 15:07



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Erziehungszeit und Freistellung

Hallo, man kann Urlaub, den man vor der EZ nicht nehmen konnte, in dem JAhr nehmen, in dem die EZ endet und im Folgejahr.§ 17 Abs. 2 BEEG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2014



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