Hallo Frau Bader, hier meine Frage, ich war mit meinem ersten Kind schwanger und bin am 01.05.12 ins Beschaftigungsverbot gegangen. Er ist am 1.12.12 geboren. Meine Elternzeit ging bis 2.10.14 . Ich bin dann übergangslos in den nächsten Mutterschutz gegangen und mein 2. Sohn ist am 1.11.14 geboren. Nun geht meine Elternzeit bis 15.3.16. ich hatte in dem Jahr des Beschäftigungsverbots einen Resturlaub von 24 Tagen und 50 Überstunden. Laut meinem Arbeitgeber habe ich auf beides kein Anspruch mehr und dies wäre nach 2 Jahren verfallen. Ich würde aber wohl 3 Tage Urlaub des letzten Mutterschutzes von meinem 2. Sohn bekommen. Geht das denn so. Ich hatte ja 2 mal Elternzeit und hätte den Urlaub ja nie antreten können. Vielen Dank MfG Yasminchen 29
von Yasminchen 29 am 20.01.2016, 21:09