Frage: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind kam am 25.8. auf die Welt und seitdem war ich in Elternzeit bis Mitte Juli diesen Jahres. Nun will ich ev. ab August doch noch das 3. Jahr Elternzeit nehmen, da mein Kind viel krank ist. Habe ich noch Urlaubsanspruch, den ich geltend machen kann für die Zeit vor Geburt des Kindes? Ich habe meiner Erinnerung nach noch keinerlei Urlaub in diesem Jahr genommen gehabt. Falls ja, wären die Urlaubstage um die Zahl der Elternzeitmonate prozentual gekürzt?

von glueckskind29 am 06.05.2013, 14:41



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2013



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch nach Elternzeit - korrigierte Frage

Guten Tag Frau Bader, ich beende zum 31.12.18 meine 2-jährige EZ. Ich habe laut Arbeitsvertrag 30 Urlaubstage. Da ich in einer sehr kleinen Arztpraxis arbeite, macht mein Chef im Jahr an 7 Wochen Betriebsferien (3 Wochen im Sommer und 4 Wochen im Jahr verteilt). Wie verhält es sich nun mit meinem Urlaubsanspruch? Ich weiß, dass mir der Urlaub je...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit mit vorherigem Beschäftugungsverbot

Guten Tag, Ich bin in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis. Vor der Geburt meines Sohnes am 01.August 2012 war ich ab Februar 7 Wochen krank geschrieben, direkt im Anschluss hat mir die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ausgescprochen. Mein Mutterschutz ging bis zum 29.09.2016. Seitdem bin ich in Elternzeit. Nun würde ich eigentlich gerne...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, meine Elternzeit neigt sich dem Ende, da ich noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe, wäre ich gerne wieder zurück gekehrt. Leider aber kann mir mein Arbeitgeber keine Teilzeitstelle (Firma mit mehr als 15 AN) anbieten. So haben wir uns auf einen evtl. Aufhebungsvertrag geeinigt mit vorausgesetzter Abfindung. Die F...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Meine Situation ist folgene: Ich habe nach zweijähriger Elternzeit wieder Vollzeit in meinem Beruf als Erzieherin angefangen. An meiner alten Arbeitsstelle. Am 08.08. gabe ich angefangen zu arbeiten. Das Kindergartenjahr endet aber schon am 16.08. Danach ist 3 Wochen der Kiga geschlossen. Da mein restlicher Urlaubsanspruch g...


Urlaubsanspruch bei Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, die Personalabteilung und ich sind auch nach mehrmaligen Mailkontakt und Klärungsversuchen unterschiedlicher Ansicht über die Höhe meines Urlaubsanspruchs nach der Elternzeit. Die Elternzeit begann Mitte Februar 2020(nach dem Mutterschutz) und endet Mitte August 2021. Unstrittig ist der Urlaubsanspruch für Januar 2020 s...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit bei gleichzeitiger Kündigung

Sehr geehrte Frau Bader, ich danke Ihnen herzlich für die Möglichkeit von Ihnen Rat zu erhalten. Folgende fiktive Annahme. Ein Mitarbeiter befindet sich von 01.04.2050 bis 15.07.2051 in Vollzeit Elternzeit. Ergeben sich durch Kündigung zum Ende der Elternzeit (§ 19 BEEG) in der zweiten Jahreshälfte 2051 etwaige Urlaubsansprüche gem. BUrlG? ...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich hoffe, meine folgende Formulierung ist besser nachvollziehbar. Elternzeit 15.07.2021 bis 15.07.2022 Kündigung gem. § 19 BEEG zum 15.07.2022 Da die Kündigung im 2. Halbjahr liegt, wären evtl.* 20 Urlaubstage zu gewähren. Hat man in dem Fall den Anspruch auf die 20 Tage? Oder auf 10 Tage, da für den Elternzeitzeitrau...


Urlaubsanspruch aus BV nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Anfang Februar 2019 ein BV bekommen (Altenpflege) und im Juni meinen Sohn bekommen - Urlaub war schon verplant, den habe ich dann aber im BV nicht mehr genommen. Elternzeit geht offiziell noch bis Juni 2022. Steht mir der Urlaub nach Ende der Elternzeit noch zu, oder ist dieser bereits verfallen? Ich ...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit nehmen - Präzisierung meiner Frage

Hallo Frau Bader, meine Frage ist ob mich mein Arbeitgeber wirklich zwingen kann meinen Urlaub der mir für 2022 zusteht vor dem Mutterschutz zu nehmen? Das ist nämlich das was mein Arbeitgeber von mir derzeit einfordert, was aber nicht in meinem Sinne ist. Wenn mich der Arbeitgeber echt zwingen kann alle Urlaubstage 2022 vor dem Mutterschutz...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit/BV

Hallo, Ich habe letztes Jahr mein zweites Kind zur Welt gebracht und hatte in der Schwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot. Zum Zeitpunkt als das Beschäftigungsverbot (Mitte März) erteilt wurde, hatte ich noch Resturlaub aus dem Vorjahr, welcher Ende März zu nehmen wäre. Ist dieser während des BVs tatsächlich abgelaufen oder ...