Verfällt mein Urlaubsanspruch für 2001 am 31.03.02, wenn ich nach drei Monaten Elternzeit wieder im Januar zu arbeiten beginne? (Theoretisch könnte ich meinen Urlaub ja bis Ende März in Anspruch nehmen).
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Regine
Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 16:51
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Liebe Regine,
nein, wegen Mutterschutz + EU kann man den Urlaub bis nach dem EU aufheben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2002
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Liebe Frau Bader,
ich weiss, dass man den Urlaubsanspruch nach dem EU wahrnehmen kann. Jedoch: Muss dies bis zur betrieblich vereinbarten Frist vom 31.03.02 geschehen oder bleibt mein Anspruch bis Ende des Jahres bestehen?
Ich arbeite ab Januar wieder, könnte den Urlaub also vor dem 31.03 antreten!
Danke für Ihre Bemühungen!
Mitglied inaktiv - 17.01.2002, 15:21