Hallo!
Ich habe am 7.12. 2003 entbunden, demnach also Mutterschutz bis 1. Febr. 2004. anschließend bin ich in Elternzeit gegangen, bis einschließlich 6. Dez. 2006.
Steht mir noch Urlaub aus 2004, bzw. für Dez. 2006 zu?
Wenn ja, wieviel?
2004 hätte ich einen Anspruch von 26 Tagen und im März 2006 bin ich 30 geworden, dann wären es 29 Tage...
Würde mich über schnelle Antworten freuen!
LG sun
Mitglied inaktiv - 12.12.2006, 13:31
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BErzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2006