Urlaubsanspruch nach Elternzeit und eine Frage zum Lohn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch nach Elternzeit und eine Frage zum Lohn

Hallo.ich habe zwei Fragen: 1. Ich war bzw. bin in Elternzeit seit Mai 2009 bis April 2012. Fange also im Mai wieder mit 25 h an (vorher 39). Da ich schwangerschaftsbedingt frühzeitig rausgenommen wurde,habe ich noch Resturlaub von 2008 (4 Tage) und von Jan- april 2009 (oder nur bis März/Beginn Mutterschutz?) ... Ist das so richtig? Und wenn ich weiter 5tage-woche habe, bekomme ich diese tage auch voll? 2. habe von 2007 einen vertrag mit TVÖD-Entgeltgruppe 9 /Stufe 5. Damals war ja noch nicht alles so klar. Im Vertrag steht, dass da noch was angeglichen werden kann, wenn diese neue Lohntabelle durch ist. Das ist nicht passiert. Bei einer Vorbesprechung vor einigen Tagen fragte mich mein chef ob ich 9/3 oder 9/4 bin...? Habe nun entdeckt, dass ich mit der 9/5 jetzt Brutto deutlich mehr verdienen würde, also dass ich im Grunde auch 2008 nicht tarifmäßig bezahlt wurde (einfach weiter nach alter Lohntabelle trotz des neuen Vertrages). Kann ich jetzt die 9/5 verlangen? oder muiss ich viell mit 9/4 entgegenkommen oder so? Kann ich noch rückwirkend Lohn nachbekommen? oder bin ich selbst schuld, weil ich nichts beanstandet habe und muss das alte gehalt weiter hinnehmen? Danke für Ihre Antwort!! lg josefin

von josefin2009 am 08.03.2012, 00:38



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Elternzeit und eine Frage zum Lohn

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise.Den Urlaub individuell berechnen kann ich hier nicht. Auch die zweite Frage bitte ich allgemeiner zu formulieren. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2012



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