Urlaubsanspruch nach EZ-zählen Beschäftigungs- oder Kalendermonate

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch nach EZ-zählen Beschäftigungs- oder Kalendermonate

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet Mitte Dezember und ich werde im Anschluss meinen Resturlaub von vor der Elternzeit anhängen. Nun kommen mein AG und ich auf eine Differenz von 2 Tagen. Mein AG rechnet mit vollen Kalendermonaten, ich habe allerdings nach Beschäftigungsmonaten gerechnet. Ich habe zum 4.ten eines Monats angefangen, also nicht direkt am ersten. Nun habe ich immer mit dem 4.ten weitergerechnet, so dass immer der Monat voll ist. Mein AG streicht mir aber diesen einen kompletten Monat. Ist dies rechtens? Vielen Dank vorab.

von maximaus1712 am 28.11.2017, 18:40



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach EZ-zählen Beschäftigungs- oder Kalendermonate

Hallo, Ihr Arbeitgeber darf jeden Monat abziehen, indem Sie komplett in Elternzeit gewesen sind. Die Lebensmonate spielen keine Rolle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.11.2017



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