Nachdem am 04.04.12 bei mir festgestellt wurde, dass ich in der 7. Woche schwanger bin, wurde mir auf Grund meines Berufes vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot für die restliche Schwangerschaft ausgesprochen. Nach der Mutterschutzfrist bin ich für 1 Jahr in Elternzeit, welche noch bis zum 26.11.13 geht. Wie verhält sich das mit meinem Urlaubsanspruch?
von
SweetKiss33
am 04.09.2013, 10:54
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft und Elternzeit?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2013