Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte das eine Frag bezüglich des Urlaubsanspruch/Verfall. Ich war zunächst einige in meiner Schwangerschaft krank geschrieben anschließend hatte ich ein Arbeitsverbot bekommen, gefolgt von Mutterschutz und zwei Jahre Elternzeit. Nun meine Frage was ist mit dem alten Urlaub den ich nicht mehr nehmen konnte. verfällt diese? Und wenn neun habe ich für die Zeit meines Arbeitsverbot ebenfalls Anspruch auf Urlaub? Gruß Karin
von Karin883 am 17.07.2017, 11:06