Hallo, Ich bin über eine Zeitarbeit beschäftigt und werde aus sehr seltsamen Gründen nach der Probezeit nicht übernommen. Aber naja. Nun meine Frage. Ich habe noch 21 Überstunden sowie noch keinen Urlaub während der Probezeit genommen. Jetzt hat meine Tochter Scharlach und ich kann nicht arbeiten. (Was mir keiner glaubt....) Nun wäre es so ich würde zum 31.12.05 gekündigt werden. Und zwar wird die Kündiung zum 12.12. (letzter Tag meiner Probezeit) wohl schriftlich kommen. Was passiert nun mit meinem Urlaub bzw Überstunden. Ich dachte mir, ich nehme mir nun die 10 Urlaubstage und die Überstunden was mich ja dann bis zum 31.12. überbrückt. Die Zeitarbeit will mir nun evt. Urlaub und Überstunden nicht gewähren und verlangt von mir das ich wieder arbeiten gehe. sie frugen sogar, ob ich meine tochter nicht zu meiner mutter geben kann und arbeiten gehen kann... sie hat scharlach find ich schon unverschämt also habe ich nein geasgt. Können sie mir wirklich urlaub und überstunden streichen????? in meinem vertrag steht drin das bei einer kündigung innerhalb der ersten 6. monate sich der urlaubsanspruch nach den gesetzlichen bestimmungen berechnet basis pro jahr z.zt. 20 arbeitstage.(bestimmungen des§11 MTV BZA) ich würde aus persönlichen gründen gerne vermeiden dort nochmal hinzumüssen. kann ich auf urlaub und überstunden bestehen??? oder können sie drauf bestehen sie mir die auszahlen bzw ganz streichen? lieben dank für die hilfe sorry das es so lang ist Bianca (die die kommende woche noch krank ist aufgrund des scharlachs.)
Mitglied inaktiv - 09.12.2005, 15:08