Frage: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Zuerst einmal schöne Weihnachten. Es geht um Folgendes: Ich war 1 Jahr in Elternzeit (Elternzeit September 2017 - September 2018). Bin jetzt auch wieder im gleichen Betrieb beschäftigt. Mein Arbeitgeber hat mir nun eine Kündigung ausgesprochen. Im Kündigungsschreiben hat er die Urlaubskürzung vermerkt. Geht das? Normalerweise habe ich doch den vollen Urlaubsanspruch nach Aussprache der Kündigung oder? Ist es nicht auch so, dass ich da ich 2018 wieder für den Betrieb gearbeitet habe den vollen Urlaubsanspruch so oder so habe? Frohes Fest Sonja

von Sonnileinchen am 24.12.2018, 11:19



Antwort auf: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Hallo, ein Urlaubsanspruch besteht für die Monate, in denen Sie nicht komplett in Elternzeit gewesen sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2018



Antwort auf: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Nein, in der Regel hat man nur für die Monate Urlaubsanspruch in denen man nicht komplett in EZ war. In deinem Falle also Anspruch für die Monate September-Dezember. In der EZ ruht dein Vertrag ja. Blöde für dich das du nicht länger EZ genommen hast. Vor allen wenn du nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitest. Wobei du nicht schreibst ob TZ oder VZ. In dem Falle hätte man dich nämlich nicht kündigen dürfen. Wenn du dir sonst nichts vorzuwerfen hast, würde ich trotzdem mal einen Anwalt zu Rate ziehen und Kündigungsschutzklage einreichen. Dazu hast du 3 Wochen Zeit ab dem Moment wo du die Kündigung erhalten hast.

von Felica am 24.12.2018, 11:44



Antwort auf: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

ohja das habe ich komplett vergessen. Arbeite seit September wieder in Vollzeit beim Arbeitgeber.

von Sonnileinchen am 24.12.2018, 13:54



Antwort auf: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Ist es aber nicht so, dass durch das Ruhen des Arbeitsvertrages in der Elternzeit trotzdem Urlaubsanspruch besteht? Soweit ich gelesen habe kann man den vollen Urlaubsanspruch geltend machen. Nur wenn noch keine Kündigung vorliegt, kann der Urlaub pro Monat um 1/12 gekürzt werden. Liegt aber eine Kündigung vor muss der Arbeitgeber den vollen Urlaubsanspruch gewähren. Deshalb bin ich da etwas verwirrt. Denn mein Arbeitgeber hat die Kürzung und die Kündigung ja gleichzeitig ausgesprochen, was ich rechtlich gesehen nicht in Ordnung finde und mich frage ob das so in Ordnung ist, denn eigentlich hätte ich durch die Kündigung den vollen Urlaubsanspruch.

von Sonnileinchen am 24.12.2018, 14:19



Antwort auf: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

normalerweise steht die kürzung schon in der elternzeitverfügung drin. so war es bei mir. der AG lässt nicht einfach so urlaub auflaufen..schau da mal genau nach

von mellomania am 24.12.2018, 22:18



Antwort auf: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Der AG darf den Urlaub um jeden Monat, in dem du voll in Elternzeit warst, um 1/12 kürzen. Diese Kürzung darf er aussprechen, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, also bis zum Termin des Ausscheidens. Da ist also alles korrekt gelaufen, wenn er die Kürzung bereits bei der Kündigung erklärt hat. https://buse.de/insights/kostenfalle-urlaubsabgeltung-bei-ausscheiden-zum-ende-der-elternzeit/

Mitglied inaktiv - 25.12.2018, 08:58



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