Frage: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Hallo! Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch bei Elternzeit. Im BEEG § 17.1 steht das mir für jeden "vollen Kalendermonat" mein Urlaub um 1/12 gekürzt werden kann. Nun habe ich vom 29.12.2013 bis 28.1.2014 Elternzeit gehabt. Anschließend habe ich bis zum 7.2.2014 meinen Rest- bzw. z.T. meinen neuen Urlaub genommen. Und kaum komme ich wieder zur Arbeit kriege ich von meiner Personalabteilung die Mitteilung das ich nun nur noch Anspruch auf 28 anstatt 30 Tage Urlaub für 2014 habe. Nur wenn ich den Gesetzestext richtig lese dann dürfte mir für Januar doch gar kein Urlaub gekürzt werden. Oder sehe ich das falsch. Freundliche Grüße Christoph Peters

von christoph.peters am 10.02.2014, 13:20



Antwort auf: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2014



Antwort auf: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Korrekt, für den einen Monat Elternzeit vom 29.12. bis 28.01. darf dir kein Urlaub gekürzt werden, weil du weder den Dezember, noch den Januar komplett in Elternzeit warst. Gruß Sabine

von SumSum076 am 10.02.2014, 13:25



Antwort auf: Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, das beanwortet leider nicht wirklich meine Frage. Da ich weder im Mutterschutz war, noch ein BV hatte. Meine Frage war ja ob mir zurecht die 2 Tage Urlaub gekürzt wurden oder nicht. Könnten Sie darauf noch mal antworten. Grüße Christoph Peters

von christoph.peters am 21.02.2014, 09:03



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