Hallo Frau Bader, folgende Situation: - Erziehungsurlaub des 1. Kindes wurde von mir vorzeitig beendet, zum 04.05. - ab 05.05. bin ich erneut im Mutterschutz - vor meinem ersten EU war ich Vollzeit beschäftigt - seit juli 16 arbeite ich 60% (innerhalb des EU) Nun habe ich die Berechnung meines Mutterschutzgeldes sowie meines Urlaubsanspruches meines AG erhalten. Das Mutterschutzgeld erhalte ich in der Höhe meines ursprünglichen Vollzeitgehaltes, also wie bei meiner ersten Schwangerschaft. Der Urlaubsanspruch wird jedoch auf Grundlage meiner Teilzeitbeschäftigung berechnet. Ist das richtig? Kann das Mutterschaftsgeld wirklich auf Grundlage des Vollzeitgehaltes und der Urlaubsanspruch auf Grundlage der Teilzeitbeschäftigung berechnen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
von miha18 am 26.01.2018, 10:01