Liebe Frau Bader
Ich bin jetzt seit Januar krankgeschrieben und habe gestern meine Kündigung erhalten. Meine Frage ist nun wie sieht das mit meinen urlaubstagen aus? Habe ich da Anspruch drauf? Und wieviel tage stehen mir zu? Also nur die bis zum 31.07. Oder das volle Jahr?
Herzlichen Dank
von
Maritzki848
am 17.07.2019, 17:49
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im krankengeld
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2019
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im krankengeld
Lass die Kündigung prüfen. AG können zwar bei Krankheit in bestimmten Fällen kündigen, aber das hat seine Stolpersteine. Also schnell zum Anwalt.
Fr bader wird wahrscheinlich eh nicht antworten danach RuB -Rund ums Baby. Dein Anliegen ist ja Arbeitsrecht. Schwanger bist du ja scheinbar nicht sonst könnte der AG dich eh nur mit OK des Gewerbeamtes kündigen.
von
Felica
am 17.07.2019, 19:54
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im krankengeld
Stimme Felica zu. Mit einer Kündigung würde ich immer zum Anwalt gehen. Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, eine Erstberatung ist nicht sooo teuer und wenn die Kündigung tatsächlich unwirksam sein sollte, lohnt es sich in jedem Fall, für eine Beratung Geld auszugeben!
von
Rotkehlchen
am 17.07.2019, 20:27