Hallo Frau Bader,
der errechnete Geburtstermin meiner Tochter ist der 13.5.2013 - ich habe für den Rest des Jahres ab geburt Elternzeit beantragt.
Mein Jahresurlaubsanspruch beträgt 30Tage - wieviel Urlaub steht mir für dieses Jahr zu - nis einschliesslich mai oder bis einschliesslich Juli ( Ende des Mutterschutz)
Vielen Dank!
von
Vicoline
am 12.03.2013, 14:40
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2013
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Bis einschließlich dem Monat in dem der Mutterschutz endet.
Sollte Dein Kind also termingerecht kommen und kein Mehrling sein, dann bis Ende Juli.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.03.2013, 14:54