Ich bekomme im Januar mein Baby, bin also bis März 06 im Mutterschutz. Für diese drei Monate habe ich Urlaubsanspruch (7,5 Tage), werde aber danach nicht mehr dort in der Einrichtung arbeiten. Kann ich den Urlaub vorziehen, also vor Beginn des Mutterschutzes nehmen?? Oder muss der Arbeitgeber mir den Urlaub auszahlen??
Mitglied inaktiv - 23.10.2006, 15:05
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Der AG muß Dir den Urlaub, den du in 2007 erst erwirbst, nicht in 2006 genehmigen.
Zusammenhängend mit Deiner anderen Frage wäre eine Lösung, daß Du nach dem MuSchu"offiziell" noch für die tage des Urlaubs arbveitest und in diesen tagen dann den Urlaub nimmst und dann bis Ende des vertrages EZ nimmst.
Es können auch beide Eltern gemeinsam EZ nehmen.
EZ hat nicht mit dem Elterngeld zu tun.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.10.2006, 13:27