Wenn eine Schwangere im Dezember in Mutterschutz geht, hat sie doch bis Ende Mutterschutz anteilmäßig Anspruch auf Jahresurlaub. Hier dann 7 Tage für 2006. Frage: kann der Urlaub für 2006 auch vor dem Mutterschutz genommen werden?
Mitglied inaktiv - 23.11.2005, 13:48
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
hallo,
nein. Der Urlaub kann nur genommen werden, wenn er angefallen ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2005
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Nein, der Anspruch entsteht erst in 2006 und kann erst da genommen werden.
Also nicht vor Beginn des MuSchu in 2005.
Der AG KÖNNTE ihn schon in 2005 gewähren, wird er aber zu 99% nicht machen :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 23.11.2005, 14:32
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
hab meinen Urlaub an die Elternzeit rangehangen. So kann ich noch ca 3,5 Wochen länger mit Mausi zuhause bleibe.
Habe aufgrund von Beschäftigungsverbot den Urlaub nicht mehr nehmen können.
Hätte ich den Urlaub an den Mutterschutz angehangen wäre der mit der Elternzeit verrechnet worden also hätte ich nichts von gehabt,denn Erziehungsgeld gibt es ab der 8.Woche nach entbindung bis maximal( wie in meinem Fall) 1.Geburtstag meines Kindes. So war es die beste Lösung.
Mitglied inaktiv - 23.11.2005, 17:55