Urlaubsanspruch für Mann vor Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch für Mann vor Elternzeit

Hallo Frau Bader, mein Entbindungstermin ist der 12. Juli, Mutterschutz beginnt am 1. Juni. Mein Mann würde gerne die ersten 12 Monate Elternzeit nehmen (ich selbst dann den 13. und 14.). Erste Frage: Wieviel Urlaubsanspruch hat er für die Zeit vor der Entbindung (von insgesamt 30 Tagen pro Jahr) ? Zweite Frage: Wenn er zunächst 12 Monate anmeldet, dann nach 10 Monaten allerdings doch wieder arbeiten möchte, darf ich diese Monate dann schon zusätzlich nehmen, wenn ich nicht arbeite? Wie lang vorher ist das zu beantragen? Dritte Frage: er ist momentan privat versichert, sein AG zahlt die Hälfte. Läuft diese Regelung für ihn während der Elternzeit weiter, oder sollte er sich während der Zeit über mich mitversichern lassen? Danke Ihnen vielmals im Voraus! Maja

Mitglied inaktiv - 26.12.2007, 19:38



Antwort auf: Urlaubsanspruch für Mann vor Elternzeit

Hallo, 1.Wieso VOR der EZ? 2.Er hat keinen Anspruch auf Verkürzung 3.Siehe meine Vorrednerinnen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.12.2007



Antwort auf: Urlaubsanspruch für Mann vor Elternzeit

Für jeden VOLLEN Monat EZ kann der AG den Urlaubsanspruch kürzen. Das bedeutet bei EZ ab Geburt am 12.7. kann der Urlaub an August gekürzt werden. Deine ersten zwei Monate Elterngeld hast Du aber schon mit dem Mutterschutz "abgegolten", da das verrechnet wird. EZ kannst Du natürlich trotzdem nehmen. Der AG zahlt während der EZ KEINEN Zuschuß zur privaten Krankenversicherung. Wenn sich dein Mann bei Dir mitversichert ist es wichtig, für die 12 Monate eine Anwartschaftsversicherung weiterlaufen zu lassen. Das EG ist recht unflexibel was das Wechseln angeht. I. d. R. ist das nachträglich nicht mehr möglich. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 26.12.2007, 20:34



Antwort auf: Urlaubsanspruch für Mann vor Elternzeit

Hallo, bzgl. der privaten KV des Mannes ist es so, dass es KEINEN AG-Zuschuss während der EZ vom AG gibt. Er kann auch während dieser Zeit nicht in die gesetzlich KV wechseln und muss in der privaten bleiben und während dieser Zeit seinen vollen Beitrag entrichten. Das Kind wird auch privat versichert werden müssen. VG Schnecke14

Mitglied inaktiv - 27.12.2007, 15:39



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