Ich möchte meinen Resturlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist nehmen. Mit meinen AG bin ich uneins über die Anzahl der mir zustehenden Urlaubstage für dieses Jahr.
vsl. Entbindung 07.08.
Beginn Mutterschutz: 27.05.
Ende Mutterschutz 02.09.
Jahresurlaub: 30 Tage
Unstrittig ist, dass mir für die Mutterschutzzeit Urlaub zusteht.
Im BErzGG steht, das der Urlaub um je 1/12 für jeden vollen Monat Elternzeit zu kürzen ist. Das wäre für Oktober - Dezember. M. E. habe ich Anspruch auf 23 Tage Urlaub. Der AG sagt, ich habe 20 Tage Anspruch.
Was stimmt nun? Danke für die Hilfe.
MK
Mitglied inaktiv - 26.04.2006, 14:40
Antwort auf:
Urlaubsanspruch berechnen
Hallo,
halbe Tage sind ganze!
Gruß,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2006
Antwort auf:
Urlaubsanspruch berechnen
...welche Daten stimmen: Deine Angaben jedenfalls passen nicht zusammen. Am besten nochmal die richtigen Termine schreiben!
Mitglied inaktiv - 26.04.2006, 17:20
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Urlaubsanspruch berechnen
Die Angaben stimmen nicht aber:
§17 BErzGG
ganz einfach :-)
Und wenn nur EIN Tag des Monats noch MuSchu ist hat man für den ganzen Monat Urlaubsanspruch.
Das hast nicht DU Dir ausgedacht, sondern der gesetzgeber :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 26.04.2006, 21:20
Antwort auf:
Urlaubsanspruch berechnen
Ich frage mich auch, wie die halben Tage zählen, weiß das jemand? Ich bin voraussichtlich 3 Monate in Elternzeit, also müsste mir von den 30 Tagen Urlaub 7,5 abgezogen werden. Sind das dann 22 oder 23 Tage?
Mitglied inaktiv - 27.04.2006, 10:09