Frage: Urlaubsanspruch bei befr. AV

Guten Morgen Frau Bader, mein Arbeitsvertrag ist befristet und läuft zum 31.10.08 aus. Laut Vertrag stehen mir 30 Tage Urlaub pro Jahr zu. Ich bin schwanger und der vorraussichtliche Entb.-Termin ist der 18.09.08. Nun meine Frage: Wieviel Urlaubstage stehen mir nun noch zu, muss ich diese anteilig bis Ende Oktober berechnen, oder bis zum Entb.-Termin? Und hat der 2monatige Mutterschutz nach der Entbindung irgendwelche Auswirkungen auf das Vertragsende? Nach der 12monatigen Elternzeit bin ich ja dann erstmal arbeitslos und würde ja sicher ALG beziehen, woraus berechnet sich dieses? Vom letzten bezogenen Geld (was ja dann das Elterngeld wäre), oder vom vor der Elternzeit verdienten Gehalt? Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antworten und wünsche noch einen schönen Tag. VlG, b.

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 09:19



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei befr. AV

Hallo, 1. Der Vertrag läuft normal aus, Sie bekommen MG 2. Urlaubsansprüche betshen bis zum Ende des Mutterschutzes-Monats 3. Sie können bis zu 3 J. zu Hause bleiben. Vorher (und auch nachher) erhalten Sie nur Leistungen, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.02.2008



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei befr. AV

Zum Urlaubsansperuch und Ende Arbeitsvertrag: Dein Arbeitsvertrag läuft ganz normal zum 31.10. aus. Der Mutterschutz verkürzt oder verlängert da nichts. Dir steht grundsätzlich Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutzfrist zu. Bei Dir begrenzt sich das eben auf das Ende des Arbeitsverhältnisses, also hast Du 10/12 des Jahresurlaubs als Anspruch. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 10:18



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