Sehr geehrte Frau Bader,
Meine Zwillinge sind am 06.10.16 geboren. Mein Arbeitgeber hat mir die Elternzeit (3 Jahre)und meine Teilzeit bestätigt. Ab April möchte ich für 10 Std./Woche arbeiten. Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet u. entsprechend meinen Arbeitsplatz Montag bis Freitag von 7-16 Uhr. Nun meine Fragen:
Der AG hat mir mitgeteilt, dass ich noch 26 Urlaubstage aus 2016 habe. Wie berechnet sich der Urlaub nun bei den Wechsel in Teilzeit? Leider hat er mir auch mitgeteilt, dass mein Arbeitsplatz besetzt wurde und ich nun wieder entsprechend meines Arbeitsvertrages (von 2000) im 3 Schicht System arbeiten müsste... auch Wochenenden u. Feiertage. Wenn ich meinen Urlaub gleich im April an meine Elternzeit anhänge, wielange wäre das dann? Kann der AG einfach so eine gravierende Umsetzung vornehmen? Ich arbeite seit 15 Jahren entsprechend meiner Stelle, habe leider den Vertrag nicht abgeändert bekommen.
Muss mir der AG mein Gehalt entsprechend meines Vertrages weiter zahlen? Also incl Bereichsleiterzuschläge oder darf er es auf das Grundgehalt kürzen? Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende, habe ich jetzt kn der Elternzeit noch eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank!
von
s.weissig
am 22.01.2018, 13:31
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Wechsel in TZ
Hallo,
1. Normalerweise wird VZ Urlaub auch in Vollzeit ausgezahlt. Ansonsten kommt es an, wie sie die 10 Stunden pro Woche verteilen.
2. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie im Dreischichtsystem arbeiten müssen, gilt das auch in der Teilzeit.ich versteh leider nicht so ganz, ob der von ihnen ausgeführte Vertrag auch im Schichtsystem war.
3. Das Gehalt muss anteilig gezahlt werden, wie es im Vertrag steht.
4. Zum Ende der Elternzeit können Sie mit Frist drei Monate kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2018
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Wechsel in TZ
Der Urlaub aus der Vollzeitstelle kann verschoben werden bis die Vollzeitstelle wieder angetreten wird, also bis Ende Elternzeit 7.10.2019.
Wenn der Urlaub jetzt in der Teilzeitstelle gewährt wird, und die Teilzeitstelle hat 10 std/Wo statt 40 Std/Wo, dann entspricht doch eine Woche alter Urlaub (40 Std.) nun 4 Wochen neuem Urlaub (4 x 10 Std.= 40 Std.)
Der AG kann dir in der Teilzeitstelle anbieten, was er arbeitsmäßig Bedarf hat und deinem vorigen Vertrag entspricht. Wenn du das nicht möchtest, darfst du dir mit Zustimmung des AGs auch einen anderen Teilzeitjob suchen.
Mitglied inaktiv - 22.01.2018, 14:17
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Wechsel in TZ
Mit dem Resturlaub wäre ich vorsichtig, das würde ich genau klären. Manche AG zahlen den alten Urlaub mit altem Gehalt aus (also 1 Tag alter Urlaub für 1 Tag neue Arbeitszeit, aber bezahlt nach altem Tagessatz) und dann werden auch die alten Stunden für die Berechnung der Wochenarbeitszeit bei der EG Stelle aufschlagen und man verliert ggf. den Anspruch auf Elterngeld.
Mein AG berechnet Urlaub z.B. stundenweise, d.h. für 1 Tag = 8h alter Urlaub bekomme umgerechnet bei 4h Arbeitstagen dann zwei Urlaubstage in TZ raus, da passt das dann auch mit den "Wochenarbeitsstunden" für das EG.
Da würde ich aber mal bei der eigenen Firma nachfragen, wie das da gehandhabt wird. Gelesen habe ich hier nämlich beides. Ist nämlich auch eine beliebte Möglichkeit das EG noch mal ein klein bisschen raufzudrücken vor der zweiten Elternzeit, wenn man noch viel Resturlaub hat.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 22.01.2018, 14:41