Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung

Hallo, ich habe ein Jobangebot bekommen - 25Stunden/Woche, 5 Tage - Woche. Wieviele Tage gesetzlichen Urlaubsanspruch habe ich? VG F.

von Fuß am 23.11.2016, 13:32



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2016



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung

Gesetzlich sind 20 Tage. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 4 Wochen Urlaub im Jahr, Bei einer 5 Tage Woche mal 4 Wochen also 20 Tage. Wochenstunden spielen da keine Rolle. Wären die 25 Stunden die Woche auf 6 Tage verteilt wären es 24 Tage Urlaub. Die meisten AG geben auch mehr, auch weil oft Tarifverträge schon mehr verlangen - wenn der Betrieb an diesem gebunden ist.

Mitglied inaktiv - 23.11.2016, 14:14



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