Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter wurde am 2.3.2016 geboren. Aus 2015 stehen mir noch 15 Tagfe Resturlaub zu und aus 2016 anteilig 4,5 Tage. Ab 1.3.2017 gehe ich in der Elternzeit noch 6 Monate in Teilzeit arbeiten. Darf ich in dieser Zeit den Resturlaub von 2015 und 2016 beanspruchen oder diesen erst mit Ablauf der Elternzeit nehmen.
Beim Ablauf der Elternzeit gehe ich mit Kind Nr. 2 wieder in den Mutterschutz, da ich erneut schwanger bin. Sollte also dann auch noch Uralubsanspüche vorhanden sein, die durch die Teilzeitbeschäftigung zustünen, was geschieht mit diesen?
Vielen Dank und viele Grüße
E.M.
von
Ewa Morr
am 08.02.2017, 10:55
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
Hallo,
2015: das hat mit der Geburt und der Schwangerschaft nichts zu tun, wenn im Vertrag geregelt ist, dass der Urlaub verfallen ist, ist das so.
2016: der Urlaub stammte aus der Vollzeittätigkeit und muss auch in Vollzeit vergütet werden. Üblicherweise machen die Arbeitgeber dies nach der Elternzeit. Sie können Urlaub im Jahr nehmen, in dem die Elternzeit endet und in dem Jahr danach.
2017: der Urlaub in 2017 entsteht ja für die Teilzeit, die können Sie unproblematisch auch in Teilzeit nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
Der Urlaubsanspruch besteht immer bis zum ende des Jahres nach Ende der Elternzeit, also sollte nix verfallen.
Du kannst den noch vorhandenen VZ Urlaub nehmen und bekommst den normal als VZ ausgezahlt. Also ein Tag alter Urlaub weg, aber statt einen Tag TZ bekommst du dafür einen Tag VZ ausbezahlt. Wenn man noch EG (zB Partnerschaftsmonate) bekommt, muss man da aufpassen, weil man dann ja mehr Gehalt bekommt und dass das Amt dann auch als 8h Tag rechnet, man ist dann schnell mal über 30h Wochenarbeitszeit.
Manche Firmen - meine zB - rechnen den auf die TZ Tage um, bzw bei uns wir Urlaub Stundenweise gewährt und genommen, so dass ich für einen VZ Tag 8h Urlaub bekommen habe und den in entsprechend vielen TZ Tagen abbauen kann. Ob das so rechtens ist, hab ich widersprüchliches gelesen. Ich würde da aber einfach mal in der Personalabteilung nachfragen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 08.02.2017, 11:05
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
Danke für die Antwort :D
Da sich an die derzeitge Elternzeit gleich der neue Mutterschutz mit EZ anschließt, ist es nicht etwa möglich den Resturlaub bis nach Ende der neuen EZ zu übertragen? Oder verfällt dieser, sollte er nicht innerhalb einer bestimmten? Frist genommen werden?
von
Ewa Morr
am 08.02.2017, 14:34