Guten Tag Frau Bader,
der errechnete ET meines zweiten Kindes ist der 6.6.09, MuSchu-Ende damit am 1.8. Aus der ersten Schwangerschaft/Erziehungszeit weiß ich, dass sich der anteilige Urlaubsanspruch so errechnet, dass auch der Monat ganz mitzählt, in dem der MuSchu endet (bei mir also 8/12 des Jahres 2009).
Was passiert aber, wenn mein Kind vor dem 6.6. auf die Welt kommt und der tatsächliche MuSchu schon im Juli endet? Habe ich dann Pech und mir wird 1/12 des Urlaubs nach meiner Elternzeit wieder abgezogen, da ich ihn ja vorher schon genommen hatte? Oder hat meine Arbeitgeberin quasi Pech und der Urlaubsanspruch errechnet sich nur nach dem voraussichtlichen MuSchu-Ende, auch wenn das Kind sogar als Frühchen z.B. schon im April geboren werden sollte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Eine schöne Woche wünsche ich Ihnen
mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Mitglied inaktiv - 02.11.2008, 20:35
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei MuSchu-Ende Anfang eines Monats
Hallo,
die mind. 14 Wochen haben Sie auf jeden Fall. Der MOnat 08 geht Ihnen aber dann verloren, wenn das Kind wesentlich zu früh geboren wird (dann schiebt sich der Mutterschutz ja nach vorne).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2008
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei MuSchu-Ende Anfang eines Monats
Sofern dein ET nicht mehr korrigiert wird, bleibt es auf jeden Fall beim 1.8.
Selbst wenn Junior früher kommt, hat man inzwischen mind. die 14 Wochen MuSchu.
Das ist anders als früher.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.11.2008, 21:02
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei MuSchu-Ende Anfang eines Monats
Kann mich den Worten von Dèsirée nur anschließen.
Es bleibt auch der 1.8. das Ende Deines MuSchu,
selbst wenn Dein Kind eher geboren wird.
Es sei denn der Termin wird von Vorneherein
nach vorne verschoben - dann beginnt aber auch
Dein MuSchu eher.
LG
Danie mit Chiara *13. Juli 2003 + Bauchfloh inside 14+5
Mitglied inaktiv - 02.11.2008, 23:02