Hallo,
ich arbeite während der Elternzeit auf Minijob Basis an 3 Tagen in der Woche in meinem normalen Beruf. In meinem Zusatz zum Arbeitsvertrag steht, dass mir der gesetzliche Urlaubsanspruch zu steht.Wieviel ist das? Zählt das dann nur für die Tage, an denen ich arbeite (Mi, Fr, Sa) oder für die ganze Woche
Vielen Dank
Manja
Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 08:21
Antwort auf:
urlaubsanspruch bei Minijob
Hallo,
auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben.
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei.
Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2005