Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Teilzeit

Hallo, Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Mein Mann arbeitet im öffentlichen Dienst und hatte vom 18.12.2017-17.01.2018 Elternzeit, jetzt arbeitet er wieder voll (5 tage mit 30 Tagen Urlaubsanspruch). Vom 18.03-17.06 wird er nochmal komplett in Elternzeit gehen und vom 18.06-17.10 wird er im Rahmen der Partnerschaftsbonusmonate Teilzeit arbeiten(2 Tage in der Woche). Soweit mal zu den Fakten, nun sind wir uns mit seinem Arbeitgeber-sagen wir mal-nicht ganz einig über seinen urlaubsanspruch 2018. Ich habe versucht mich einzuarbeiten und komme auf folgendes Ergebnis: Januar 2,5 Tage Urlaub da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hatte Februar 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet März 2,5 Tage Urlaub da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hat April 0 Tage da komplett Elternzeit Mai 0 Tage da komplett Elternzeit Juni 1 Tag da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hat und in Teilzeit arbeitet Juli 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet August 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet September 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet Oktober bin ich mir unsicher da er einen Teil in Teilzeit und einen Teil in Vollzeit arbeitet November 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet Dezember 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet Das ergibt je nachdem wie man den Oktober berechnet entweder 17,5 (also 18) oder 19 urlaubstage. Jetzt hab ich noch gelesen dass jede Teilzeit und Vollzeit phase getrennt betrachtet wird und ggf aufgerundet.

von Blue166 am 30.01.2018, 16:24



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Teilzeit

Hallo, es ist doch ganz einfach: in den Monaten, in denen er komplett in Elternzeit gewesen ist, hat er keinen Anspruch auf Urlaub. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2018



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Teilzeit

Hallo, ich würde sagen, dass er für Juni u Oktober auch den vollen Anspruch (2,5 Tage) hat, da ja nur volle EZ-Monate abgezogen werden. Darf ich mal fragen, wieviele Std er in den Partnerbonusmonaten arbeitet? Meines Wissens muss ja jeder Partner 25-30 Std arbeiten. Wie kann man das auf 2 Tage aufteilen? Wir sind nämlich auch am Überlegen, wie wir die Kinderbetreuung mit den EG-Partnerbonusmonaten geregelt kriegen. Liebe Grüße

von Niki1980 am 30.01.2018, 21:51



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Teilzeit

Danke für die Einschätzung. Das mit den zwei Tagen funktioniert weil mein mann im Nebenerwerb auch noch selbstständig ist und dort die übrigen Stunden leistet. Das wird dann einfach zusammen gerechnet.

von Blue166 am 30.01.2018, 22:54



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Teilzeit

Was muss ich denn tun um eine Einschätzung von Frau Bader zu bekommen?

von Blue166 am 01.02.2018, 14:03



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Teilzeit

Ok danke, das habe ich mir auch gedacht aber wie ist es mit den Monat Oktober wo er teilweise Teilzeit und teilweise Vollzeit arbeitet? Hat er dann da 1 oder 2,5 tage Anspruch

von Blue166 am 01.02.2018, 14:41



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