Hallo, mein Entbindungstermin ist voraussichtlich am 03.03.04!
Mein Muterschutz beginnt am 21.01.04. Danach gehe ich in Erziehungsurl.Wie viele Urlaubstage (sonst 26 Tage/ J.) stehen mir vor der Entbindung zu? Wird auch der Mutterschutz als Arbeitszeit gerechnet? Mein Arbeitgeber konnte mir dies' nicht beantworten!
Danke!!!
Mitglied inaktiv - 08.10.2003, 12:20
Antwort auf:
Urlaubsanspruch auch im Mutterschutz?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2003