Hallo Frau Bader,
mein errechneter ET wäre der 14.01.09.
Jetzt habe ich eine Frage:
Man hat ja 6 Woche davor und 8 Wochen danach Mutterschutz,
danach werde ich bis ca. 01.02.2010 daheim bleiben und dann
wieder arbeiten gehen. Habe ich jetzt für die Zeit, in der ich
Mutterschutz habe, auch Anspruch auf den Urlaub?
Ich weiß nicht, ob ich mich richtig ausgedrückt habe, ist
bisschen schwierig das zu erklären. Pro Monat stehen einem
ja 2,5 Tage Urlaub zu, ist dies auch, wenn man im Mutterschutz
ist!?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Manuela
Mitglied inaktiv - 16.09.2008, 10:30
Antwort auf:
Urlaubsanspruch auch im Mutterschutz!
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2008