Liebe Frau Bader, mein Arbeitgeber und ich wissen beide nicht so recht, wie es mit meinem Urlaubsanspruch steht. Bis Ende des MuSchu (Juli 09), soweit so klar.(Das wären 17,5 Tage, 7x 2,5 Tage) Im Vertrag steht aber "Scheidet ein Mitabreiter nach dem 30.06. aus, hat er den gesetzlichen Anspruch auf 20 Urlaubstage." Scheide ich aus, weil ich danach 2 Jahre Elternzeit nehme? Oder scheide ich nicht aus, weil ich ja danach wieder anfangen kann? Vielen Dank, Emily
Mitglied inaktiv - 19.01.2009, 10:14