Hallo Frau Bader,
mein Mann nimmt dieses Jahr 2 Mt. Elternzeit. Wird der Urlaubsanspruch automatisch um 1/12 pro Monat gekürzt oder ist das eine reine Entscheidung des AG? Hat sich die Regelung für Geburten ab 01.01.2013 geändert?
MfG
Anita
von
kernfrucht
am 31.03.2014, 09:28
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Vater
Hallo,
für jeden vollen Monat EZ wird der Urlaub um 1/12 gekürzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.03.2014
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Vater
Kommt darauf an wie diese Monate liegen!
zB EZ vom 14.06. bis 13.08.
Dann ist der Vater den Kalendermonat Juli komplett in Elternzeit. (Juni und August sind nur angebrochen), dann kann der AG den Urlaub um 1/12 kürzen. (er muss es aber nicht)
EZ vom 01.08. bis 30.09.
Hier ist der Vater die Kalendermonate August und September in Elternzeit. Hier kann der AG den Urlaub um 2/12 kürzen.
(Geburtstag am 1. des Monats ist also ungünstig)
EZ vom 12.04. bis 11.05. und 12.08. bis 11.09.
Die Monate sind getrennt. Der Vater ist keinen einzigen ganzen Kalendermonat in Elternzeit. April und Mai sowie August und September ist er nur teilweise in EZ. Keine Kürzung durch den AG möglich.
Das hat sich nicht geändert.
Gruß
Sabine
PS: Es gibt sogar ein Urteil wonach der AG gar keinen Urlaub kürzen darf, wenn die EZ unterhalb von 3 Monaten liegt. Dazu gabs mal ein Memo von Verdi.
von
SumSum076
am 31.03.2014, 10:32