Hallo, hab da mal ein paar Fragen bzgl. Urlaubsanspruch und Überstunden.
Berechneter Entbindungstermin: 24.01.2008
Ab 12.12.2007 beginnt meine Mutterschutzfrist
habe noch 4 Resturlaubstage von diesem Jahr -
kommen da noch Urlaubstage für das nächste Jahr dazu?
Wenn ja, nimmt man den Urlaub noch vor dem Entbindungstermin?
Mein Chef hätte davon noch nie etwas gehört?
Was passiert mit Überstunden die teilweise in der SS angefallen sind und nicht bis zum Mutterschutz abgebummelt werden konnten?
Ausbezahlt werden diese vom Arbeitgeber definitiv nicht!!
Anja
Mitglied inaktiv - 10.10.2007, 22:06
Antwort auf:
Urlaubsanspruch+ Überstunden
Hallo,
Sie haben Url.Anspruch bis zum Ende des Mutterschutzes. AM besten nimmt man zwischen Mutterschutz u EZ den Resturlaub u "feiert" die Überstunden ab.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.10.2007
Antwort auf:
Urlaubsanspruch+ Überstunden
Du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes.
Den Urlaub und die Überstunden kannst du nach deiner Elternzeit nehmen bzw. abfeiern. Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigst, kannst du ihn dir auszahlen lassen.
Mitglied inaktiv - 11.10.2007, 08:10
Antwort auf:
Urlaubsanspruch+ Überstunden
So wie es aussieht (und wenn das Kind nicht seeehr zu spät kommt) dann hast Du MuSchu bis irgendwann März und damit auch Urlaubsanspruch inkl. dem ganzen März 2008.
Quelle: § 17 BEEG
Den Urlaub vom nächsten Jahr muß Dir Dein AG nicht vor dem MuSchu in diesem Jahr gewähren.
Du kannst ihn nach dem MuSchu nehmen (und gleich die Überstunden mit abfeiern) und dann erst in EZ gehen.
Oder Du behälst die Überstunden und den Resturlaub bis nach der EZ.
Lass Dir dann aber die Überstunden nochmals schriftlich bestätigen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 11.10.2007, 08:54