Ich will nach dreijährigem Erziehungsurlaub wieder das Arbeiten anfangen. Steht mir der Urlaub für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt nach diesen drei Jahren EU zu (kann ich ihn noch nehmen?) oder steht er nur Frauen zu, die nach den 8 Wochen MuSchu sofort wieder das Arbeiten angefangen haben?
Mitglied inaktiv - 17.06.2002, 23:48