Frage: Urlaubsanspruch / Mutterschutz

Hallo, ich habe am 30.11.13 entbunden. Somit befand ich mich im Mutterschutz bis 25.01.2014. Am 01.12.2014 bin ich wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten. Wieviel Urlaubsanspruch steht mir im Jahr 2014 zu (ausgehend von 30 Tagen im Jahr) Ich habe 4 Tage vom AG bekommen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Engelchen182 am 15.07.2015, 13:42



Antwort auf: Urlaubsanspruch / Mutterschutz

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Ihr Tz-Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2015



Antwort auf: Urlaubsanspruch / Mutterschutz

Kommt auf die Teilzeit im Dezember an... Für Januar bekommst du 2,5 Tage. (1/12 vom Jahresurlaub, weil Mutterschutzzeiten Beschäftigungszeiten sind). Gruß Sabine

von SumSum076 am 15.07.2015, 21:24



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