Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch im Mutterschutz. Und zwar habe ich am 11.04.09 Termin und bin dann bis zum 06.06.09 im Mutterschutz. Bei mir in der Firma wird mir aber nur bis Ende Mai der Urlaub zugesprochen (2,5 Tage pro Monat, insg. 30 Tage/Jahr) und nicht mehr für den Monat Juni. Laut der Pesonalanteilung ist es bei uns tariflich so festgelegt, das mir nur dann Urlaub für den Monat zusteht, wenn ich mind. bis zum 10. des Monats im Mutterschutz bin. Das wurde über die IGM wohl so geregelt.
Jetzt gibt es dazu verschiedene Meinungen ob das so richtig ist oder nicht. Können sie mir vielleicht helfen?
mit freundlichen Grüßen
Michaela Oelrich
Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 20:50
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz!
Hallo,
gesetz steht über TV-ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass im TV Regelungen zum Nachteil Schwangerer getroffen werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.11.2008
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz!
Hm.... Du gehst nach dem Mutterschutz in Elternzeit?
Also eigentlich regelt der §17 BEEG das doch eindeutig.
und daß Du durch Tarif schlechter gestellt wirst kann ich mir einfach nicht vorstellen.
Gehe zum Betriebsrat.
Ansonsten lass Dir mal ganz genau zeigen, wo hier die IGM den §17 BEEG "bricht".
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 21:38
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz!
ich hab grad gelesen, dass du bei IGM bist. ich auch. und ich hab dir ja schon geschrieben, wie das auch bei uns ist.
sunny
Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 21:42