Hallo,
ich bin etwas irritiert und dankbar für eine Antwort, ich arbeite in Teilzeit, habe noch 9 Tage Resturlaub für dieses Jahr ( von 26 Urlaubstagen ) und mein Stichtag ist der 31.10.
D.h. für mich das sie mir, die 6 Wochen MuSchu miteingerechnet die bis Mitte Dezember gehen, nur einen Tag Urlaub abziehen dürfen.. Meine Chefin sagt aber ich hätte gar keinen Anspruch mehr, im Gegenteil, ich hätte 2 Minustage ??
Liegt das an der Teilzeit ?
Vielen Dank für eine Antwort !
von
Ballantyne
am 05.09.2013, 17:30
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz Teilzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2013