Hallo Frau Bader,
ich werde nach einem Jahr Elternzeit noch ein Jahr in Elternteilzeit arbeiten mit 30 Stunden (statt 40) verteilt auf 5 Tage. Der Arbeitgeber hat mir nun einen Vertrag zugeschickt, laut dem mein Urlaubsanspruch anteilig gekürzt werden soll. Ist das zulässig? Da ich 5 Tage pro Woche arbeite (wie bei einer Vollzeitstelle auch), muss mir doch der volle Erholungsurlaub zustehen, oder nicht?
Herzlichen Dank!
von
Glückskind082012
am 23.04.2013, 20:21
Antwort auf:
Urlaubsanspruch: Elternteilzeit mit 5-Tage-Woche
Hallo,
ja, sehe ich auch so.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.04.2013
Antwort auf:
Urlaubsanspruch: Elternteilzeit mit 5-Tage-Woche
Hast du die gleiche Anzahl an Arbeitstagen pro Woche, dann hast du auch die gleiche Anzahl an Urlaubstagen.
Der Vollzeit-Arbeitnehmer kann mit seinen Urlaubstagen genauso viele Urlaubswochen frei machen wie ein Teilzeit-Arbeiter mit Teilzeittagen.
Wird dein Urlaub in Stunden gerechnet und du machst nur noch "halbe Tage", dann kann der Urlaub gekürzt werden.
Beispiele:
Um 4 Wochen Urlaub machen zu können, benötigt ein Vollzeit-AN mit 5-Tage-Woche 20 Tage. Sein Arbeitstag ist 8 Stunden wert.
Ein Teilzeitmensch mit 20 Stunden an 5 Tagen benötigt für 4 Wochen Urlaub auch 20 Tage. Allerdings ist sein Urlaubstag nur 4 Stunden wert.
Ein Teilzeitmensch mit 30 Stunden an 3 Tagen benötigt für 4 Wochen nur 12 Urlaubstage. Sein Urlaubstag ist 10 Stunden wert.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.04.2013, 22:44