Urlaubsanspruch: Elternteilzeit mit 5-Tage-Woche

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch: Elternteilzeit mit 5-Tage-Woche

Hallo Frau Bader, ich werde nach einem Jahr Elternzeit noch ein Jahr in Elternteilzeit arbeiten mit 30 Stunden (statt 40) verteilt auf 5 Tage. Der Arbeitgeber hat mir nun einen Vertrag zugeschickt, laut dem mein Urlaubsanspruch anteilig gekürzt werden soll. Ist das zulässig? Da ich 5 Tage pro Woche arbeite (wie bei einer Vollzeitstelle auch), muss mir doch der volle Erholungsurlaub zustehen, oder nicht? Herzlichen Dank!

von Glückskind082012 am 23.04.2013, 20:21



Antwort auf: Urlaubsanspruch: Elternteilzeit mit 5-Tage-Woche

Hallo, ja, sehe ich auch so. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.04.2013



Antwort auf: Urlaubsanspruch: Elternteilzeit mit 5-Tage-Woche

Hast du die gleiche Anzahl an Arbeitstagen pro Woche, dann hast du auch die gleiche Anzahl an Urlaubstagen. Der Vollzeit-Arbeitnehmer kann mit seinen Urlaubstagen genauso viele Urlaubswochen frei machen wie ein Teilzeit-Arbeiter mit Teilzeittagen. Wird dein Urlaub in Stunden gerechnet und du machst nur noch "halbe Tage", dann kann der Urlaub gekürzt werden. Beispiele: Um 4 Wochen Urlaub machen zu können, benötigt ein Vollzeit-AN mit 5-Tage-Woche 20 Tage. Sein Arbeitstag ist 8 Stunden wert. Ein Teilzeitmensch mit 20 Stunden an 5 Tagen benötigt für 4 Wochen Urlaub auch 20 Tage. Allerdings ist sein Urlaubstag nur 4 Stunden wert. Ein Teilzeitmensch mit 30 Stunden an 3 Tagen benötigt für 4 Wochen nur 12 Urlaubstage. Sein Urlaubstag ist 10 Stunden wert. Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.04.2013, 22:44



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