Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot - Kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot - Kündigung

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte während meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, das von meinem Arbeitgeber (Tankstelle) ausgesprochen wurde. Momentan bin ich in Elternzeit. Da wir jetzt umgezogen sind (65 km weit weg) muss ich meine Arbeitsstelle kündigen. Habe ich Anspruch auf Urlaub während meines Beschäftigungsverbots? Wenn ja, dann muss mein Arbeitgeber mir das jetzt bei der Kündigung auszahlen oder? Wird das dann auf mein Elterngeld angerechnet? Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße

von Dani-23 am 18.04.2020, 16:59



Antwort auf: Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot - Kündigung

Hallo, ja, im BV enstehen Urlaubsansprüche- eigentlich für jeden MOnat, den Sie nicht komplett in EZ sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2020



Antwort auf: Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot - Kündigung

du hast anspruch auf urlaub für alle monate, die du NICHT komplett in EZ bist. anteilig vom jahresurlaub der AG muss das mit der letzten abrechnung auszbezahlen es wird nicht angerechnet, da es eine einmalzahlung ist.

von mellomania am 18.04.2020, 21:14



Antwort auf: Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot - Kündigung

Mein Rat, erst kündigen wenn du deine EZ ausgeschöpft hast. 3 Monate sind es auf den Tag auf den die EZ endet, ansonsten deine vertragliche Kündigungsfrist. Bedenke, in der EZ darfst du wohnen wo du magst. Mit Zustimmung des AG darfst du sogar woanders arbeiten sofern es nicht mehr als 30 std sind. Das wichtigste aber, du bist in der EZ auch dann krankenversichert wenn das EG durch ist.

von Felica am 19.04.2020, 00:38



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