Sehr geehrte Frau Bader,
ich hatte während meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot,
das von meinem Arbeitgeber (Tankstelle) ausgesprochen wurde.
Momentan bin ich in Elternzeit. Da wir jetzt umgezogen sind (65 km weit weg)
muss ich meine Arbeitsstelle kündigen.
Habe ich Anspruch auf Urlaub während meines Beschäftigungsverbots?
Wenn ja, dann muss mein Arbeitgeber mir das jetzt bei der Kündigung
auszahlen oder? Wird das dann auf mein Elterngeld angerechnet?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
von
Dani-23
am 18.04.2020, 16:59
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot - Kündigung
Hallo,
ja, im BV enstehen Urlaubsansprüche- eigentlich für jeden MOnat, den Sie nicht komplett in EZ sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2020
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot - Kündigung
du hast anspruch auf urlaub für alle monate, die du NICHT komplett in EZ bist. anteilig vom jahresurlaub
der AG muss das mit der letzten abrechnung auszbezahlen
es wird nicht angerechnet, da es eine einmalzahlung ist.
von
mellomania
am 18.04.2020, 21:14
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot - Kündigung
Mein Rat, erst kündigen wenn du deine EZ ausgeschöpft hast. 3 Monate sind es auf den Tag auf den die EZ endet, ansonsten deine vertragliche Kündigungsfrist.
Bedenke, in der EZ darfst du wohnen wo du magst. Mit Zustimmung des AG darfst du sogar woanders arbeiten sofern es nicht mehr als 30 std sind. Das wichtigste aber, du bist in der EZ auch dann krankenversichert wenn das EG durch ist.
von
Felica
am 19.04.2020, 00:38