Guten Tag Fr. Bader,
habe heute von meinem Arbeitgeber einen Brief erhalten zur Urlaubsanordnung. Habe aber seit Dezember ein BV, nun möchte mein Arbeitgeber das ich meine 14 tage Urlaub bis zum Mutterschutz nehme. Versteh das nicht so ganz, kann doch nicht im BV Urlaub nehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Braun
von
Brauncar
am 13.02.2013, 13:18
Antwort auf:
Urlaubsanordnung im Beschäftigungsverbot
Hallo,
nein, im BV kein Urlaub. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2013
Antwort auf:
Urlaubsanordnung im Beschäftigungsverbot
Nein, ich würde dem AG SCHRIFTLICH mitteilen dass Du Dich im BV befindest, Du deshalb keinen Urlaub nehmen kannst und Du das Schreiben von daher als gegenstandslos ansiehst!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.02.2013, 13:46