Urlaubsanordnung im Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanordnung im Beschäftigungsverbot

Guten Tag Fr. Bader, habe heute von meinem Arbeitgeber einen Brief erhalten zur Urlaubsanordnung. Habe aber seit Dezember ein BV, nun möchte mein Arbeitgeber das ich meine 14 tage Urlaub bis zum Mutterschutz nehme. Versteh das nicht so ganz, kann doch nicht im BV Urlaub nehmen? Mit freundlichen Grüßen Braun

von Brauncar am 13.02.2013, 13:18



Antwort auf: Urlaubsanordnung im Beschäftigungsverbot

Hallo, nein, im BV kein Urlaub. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2013



Antwort auf: Urlaubsanordnung im Beschäftigungsverbot

Nein, ich würde dem AG SCHRIFTLICH mitteilen dass Du Dich im BV befindest, Du deshalb keinen Urlaub nehmen kannst und Du das Schreiben von daher als gegenstandslos ansiehst! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 13.02.2013, 13:46



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