Sehr geehrte Frau Bader,
Urlaubstage können seitens des Arbeitgebers ja nur für volle Monate der Elternzeit (ohne TZ-Arbeit) abgezogen werden. Ist das vorrangig gegenüber einem Tarifvertrag, gemäß dem generell nur Monate, in denen mehr als die Hälfte gearbeitet wurde, Urlaubsansprüche begründen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Z.
von
achja
am 28.04.2020, 09:54
Antwort auf:
Urlaubsabzug für Elternzeit
Hallo,
ich sehe da keinen Widerspruch, da ja nur für Monate, in den Sie komplett in EZ waren, Urlaub gekürzt werden daf
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2020
Antwort auf:
Urlaubsabzug für Elternzeit
Im Gesetz steht, dass der zustehende (!) Urlaub gekürzt werden darf.
Wenn dir aber für den Monat laut Arbeitsvertrag erst gar kein Urlaub zusteht, weil du weniger als 50% der Zeit gearbeitet hast, dann läuft § 17 Abs. 1 BEEG meines Erachtens nach ins Leere.
von
Dojii
am 28.04.2020, 09:59